Grundlage
Alle Beträge basieren auf dem offiziellen GEMA-Tarif M-U, Version 92 (gültig ab 01.01.2026),
Abschnitt III — Besondere Vergütungssätze für regelmäßige Tonträgerwiedergabe.
Quelle: gema.de/tarife-2026.
Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. 7% MwSt.
Was der Rechner abbildet
Hintergrundmusik via Tonträger (Streaming, CD, USB) — der in der Praxis häufigste Fall für gewerbliche Musiknutzung.
Berechnet wird eine Pauschalgebühr pro Standort pro Jahr.
Was bewusst vereinfacht wurde
- GVL nicht enthalten
Neben GEMA ist für Tonträgerwiedergabe zusätzlich die
GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) zu entrichten —
für Rechte der ausübenden Musiker. Die GVL beträgt typischerweise ca. 20–30% des GEMA-Betrags.
Sie wird von GEMA gemeinsam mit der eigenen Lizenz eingezogen, ist jedoch ein separater Posten.
- Gesamtvertragsnachlass
Mitglieder von Branchenverbänden mit GEMA-Gesamtvertrag (z. B. DEHOGA, IHK, DSSV, HDE)
erhalten einen Nachlass von bis zu −20% auf alle Vergütungssätze.
Dieser Rabatt ist im Rechner nicht berücksichtigt.
- §III.8 > 1.000 m²
Ab 1.001 m² sinkt der Progressionssatz auf +38,70 € je 100 m², ab 5.001 m² auf +33,20 €.
Der Rechner verwendet durchgehend +49,70 € — für Flächen über 1.000 m² wird der Betrag leicht überschätzt.
- Warteraum / Praxis
Berechnung vereinfacht als 90,70 € pro Raum (Tarif für Raumgröße ≤ 100 m²).
Bei Räumen über 100 m² gelten gestaffelte Sätze (bis 200 m²: 181,40 €, je weitere 100 m²: +90,70 €).
- Einzelzone pro Standort
Der Rechner geht von einer einheitlichen Nutzungsfläche pro Standort aus.
Betriebe mit mehreren Zonen (z. B. Restaurant + Bar + Terrasse, Hotel mit Lobby und Restaurant)
müssen jede Zone separat anmelden — die tatsächliche Gesamtgebühr kann höher ausfallen.
- Bestandsverträge
Für bestehende Pauschalverträge (Bestandsverträge) kann nach §III.1a F ein abweichender
Satz gelten (z. B. bis 250 m²: 737,40 €). Der Rechner zeigt immer den Standardtarif.
- Hotels ausgeschlossen
Beherbergungsbetriebe unterliegen einem komplexen Mehrzonen-Tarif
(getrennte Berechnungen für Lobby, Restaurant, Bar, Zimmer).
Eine seriöse Vereinfachung ist für diesen Rechner nicht möglich.
- Saison & Teiljahr
Saisonbetriebe oder Betriebe mit kürzerer Nutzungsdauer können anteilige Vergütungssätze
beantragen. Der Rechner zeigt ausschließlich Jahresbeträge.
Verbindliche Berechnung
Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung.
Die verbindliche Anmeldung und Tarifberechnung erfolgt ausschließlich über das
GEMA-Onlineportal (portal.gema.de).